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   VGH Bayern, 08.10.2010 - 3 ZB 08.1802   

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https://dejure.org/2010,69404
VGH Bayern, 08.10.2010 - 3 ZB 08.1802 (https://dejure.org/2010,69404)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2010 - 3 ZB 08.1802 (https://dejure.org/2010,69404)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - 3 ZB 08.1802 (https://dejure.org/2010,69404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gewährung von Altersteilzeit ab Vollendung des 55. Lebensjahres; Organisationsbefugnis der Regierung; natürliche Fluktuation; entgegenstehende dringende dienstliche Belange

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2010 - 3 ZB 08.1802
    Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn (hier: der Regierung von Niederbayern) zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (vgl. Urteil des BVerwG vom 29.4.2004, 2 C 21.03, ZBR 2004, 393).
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 3 B 06.1441

    Gewährung von Altersteilzeit ab Vollendung des 55. Lebensjahrs

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2010 - 3 ZB 08.1802
    So lange noch Einsparvolumen - hier eine Stelle - vorhanden ist, sind die Voraussetzungen des Art. 80 d Abs. 5 BayBG (a.F.) gegeben (vgl. Beschluss des Senats vom 4.8.2008, Az. 3 B 06.1441).
  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 3 ZB 13.1573

    Gewährung von Altersteilzeit in Verwaltungsreformbereichen; Altersteilzeit im

    Es ist in erster Linie Sache des Dienstherrn (vorliegend des AELF B.) zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2010 - 3 ZB 08.1802 - juris Rn. 6 und B.v. 4.8.2008, 3 B 06.1441 - juris Rn. 27; BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 - juris).

    Es hat hierbei zutreffend auf das von der Gewährung der Altersteilzeit betroffenen AELF B. und die Auswirkungen auf dessen Geschäftsbetrieb, abgestellt (vgl. BayVGH, B.v. 8.10.2010 - 3 ZB 08.1802 - juris Rn. 30 und B.v. 4.8.2008, 3 B 06.1441 - juris Rn. 10).

  • VG Bayreuth, 21.06.2013 - B 5 K 12.691

    Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell in Verwaltungsreformbereichen

    Es ist dabei nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr dem Stellenabbau durch natürliche Fluktuation den Vorrang einräumt (BayVGH, B. v. 4.8.2008, Az. 3 B 06.1441 und B. v. 8. Oktober 2010, Az. 3 ZB 08.1802; VG Regensburg, U. v. 15. Mai 2012, Az. RN 1 K 10.02335).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin kommt es dabei nicht auf die Gesamtsituation im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder die Stellensituation aller Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern an, sondern es ist konkret auf die jeweils von der Gewährung von Altersteilzeit betroffene Behörde und die Auswirkungen auf deren Geschäftsbetrieb, hier das AELF Bayreuth abzustellen (BayVGH vom 4. August 2008 und vom 8. Oktober 2010, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 16.02.2012 - Au 2 K 10.1211

    Die minimale Besetzung eines fachlich spezialisierten Sachgebiets einer Behörde

    Tatsächlich entscheidet über die dienstlichen Belange jedoch der Dienstherr in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts; es ist seine Sache, zur Umsetzung gesetzlicher und politischer Ziele die Aufgaben der Verwaltung festzulegen, ihre Priorität zu bestimmen und ihre Erfüllung durch Bereitstellung personeller und sachlicher Mittel zu sichern (BVerwG vom 29.4.2004, a.a.O., RdNr. 10; BayVGH vom 8.10.2010 Az. 3 ZB 08.1802 RdNr. 10).

    Wenn er sich daher etwa entschieden hat, das Ziel einer Personaleinsparung durch Personalabbau im Wege der natürlichen Fluktuation, nicht aber durch die Gewährung vorzeitiger Altersteilzeit zu realisieren, ist das von seiner Organisationsbefugnis gedeckt (vgl. BayVGH vom 8.10.2010, a.a.O., RdNr. 7; vom 4.8.2008 Az. 3 B 06.1441 RdNr. 28, 29).

  • VG Regensburg, 15.05.2012 - RN 1 K 10.02335

    Altersteilzeit in Verwaltungsreformbereichen; entgegenstehende dringende

    Da sie selbst alleine für den Stellenabbau in ihrem Bereich zuständig ist, liegt es auch in ihrer eigenen Verantwortung und Organisationsbefugnis, in welcher Art und Weise der erforderliche Abbau umgesetzt wird (vgl. BayVGH vom 8.10.2010, Az. 3 ZB 08.1802 ).
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